(...) Ich wähle ihn, um ihm meine und meines Landes Angelegenheiten zur Verwaltung anzuvertrauen, nicht um sie seinen persönlichen Interessen auszuliefern. Deshalb habe ich Schwierigkeiten damit, wenn Abgeordnete Informationen über Nebeneinkünfte als Intimsphäre geschützt wissen wollen. Ich weiß es zu schätzen, wenn wirtschaftlich einflussreiche Personen ihr Wissen und Können in den Dienst der Gemeinschaft stellen, aber so ist meine Wahl gemeint, nicht umgekehrt. (...)
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Antwort 08.03.2016 von Manfred von Campenhausen ÖDP

Antwort ausstehend von Karl Seitz Republikaner

Antwort ausstehend von Michael Österle NPD
Antwort 02.03.2016 von Edith Sitzmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Für die Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gilt aber ähnliches. Die Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg veröffentlicht daher schon länger freiwillig Angaben zum außerparlamentarischen Engagement der Abgeordneten. (...)

Antwort ausstehend von Johannes Baumgärtner CDU
Antwort 10.03.2016 von Stefan Fulst-Blei SPD
(...) der Begriff "Unvereinbarkeitsgebot" in diesem Kontext meint, dass Beamte gleichzeitig keine Lobbyisten sein dürfen. Das bedeutet konkret, dass wenn jemand eine Beamtentätigkeit ausübt, er oder sie nicht gleichzeitig eine Nebentätigkeit ausüben darf, welche die Beamtentätigkeit beeinflusst. (...)