Antwort 04.07.2022 von Jessica Rosenthal SPD
Die Vorgaben des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns gelten in der zivilen Wehrverwaltung auch für Beschäftigte mit militärischen Dienstgraden.
Die Vorgaben des rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns gelten in der zivilen Wehrverwaltung auch für Beschäftigte mit militärischen Dienstgraden.
Die Bundeswehrverwaltung in Deutschland ist unabhängig von der ausgesetzten Wehrpflicht und von militärischen und diplomatischen Krisen selbstverständlich rechtsstaatlich nach Art. 87b GG organisiert
Sehr geehrte Herr Gauchel,
die Erhöhung der Verteidigungsausgaben finde ich angesichts der aktuellen Situation und der auch zukünftig anzunehmenden Verhältnisse auf unserer Welt (leider) richtig (...).
Mit Investitionen in die Sicherheit ist nicht nur das Militär gemeint, sondern auch die energiepolitische Sicherheit.