Antwort 28.07.2022 von Gregor Gysi Die Linke
Im Gesetz steht, dass der Justizminister bzw. die Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Weisungsbefugnis haben, selbstverständlich nicht gegenüber dem Gericht.
Im Gesetz steht, dass der Justizminister bzw. die Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Weisungsbefugnis haben, selbstverständlich nicht gegenüber dem Gericht.
Und genau das setzt dem Weisungsrecht des Generalstaatsanwaltes und der Justizverwaltung im Grundsätzlichen und im Einzelnen Grenzen.
danke für Ihre Frage! Leider ist die erwähnte Petition nicht einsehbar. Des Weiteren können wir Ihnen zu diesem Thema im Moment keine Auskunft geben.
Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.