Die AfD fordert in ihrem eigenen Rentenkonzept, dass auch Beamte, Abgeordnete und andere bislang nicht gesetzlich rentenversicherte Gruppen langfristig in das gemeinsame Rentensystem einzahlen.
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Eine Umsetzung der Reformpläne obliegt dem Bund, nicht den Parlamenten in den Ländern.
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, Reallohnverlusten und Kürzungen im Sozialsystem sind automatische oder gar üppige Diätensteigerungen moralisch verwerflich und zerstören das Vertrauen in die Demokratie.
Die Bundesregierung setzt gerade eine Vielzahl an Reformen durch, um das Rentensystem neu zu gestalten.
Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute.
Modelle zur Teilung ehezeitlicher Rentenansprüche sollten die eigenständige Alterssicherung, insbesondere von Personen mit unterbrochenen oder schlechter vergüteten Erwerbsbiografien, nicht verschlechtern.