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mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, welches am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, wurde entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung wieder stärker an den tatsächlichen familiären und örtlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet.
Der neue Orts- und Familienzuschlag wird in einer Höhe gewährt, die die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung im Rahmen des Mindestabstandsgebots zur sozialrechtlichen Grundsicherung einbezieht
Rinderspacher fordert, dass Bundesmittel zur Unterbringung von Geflüchteten vom Freistaat unverzüglich an die Kommunen weitergegeben werden.