Antwort 05.12.2013 von Thomas Feist CDU
(...) Die Freiheit zur demokratischen Mitwirkung umfasst hier zwei Seiten: Einerseits die Finanzierungsfreiheit der Parteien im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und andererseits die Freiheit des Bürgers, seiner demokratischen Teilhabe durch Zuwendungen Ausdruck zu verleihen und die Parteien damit bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages zu unterstützen. (...)