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Thomas Feist
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Thomas Feist von Ottmar M. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Dr. Feist,

woher wissen Sie, dass die von Herrn Urbanski (Frage vom 06.11.13) angesprochenen höheren Steuern insbesondere Handwerksbetriebe treffen? Die Aktionärsfamilie Quandt (BMW) hat,wie in diversen Medien zu lesen war, ihre Spende von T€ 690 an die CDU mit den Finanzhilfen der Bundesregierung in der Krise 2008 begründet. Gerade BMW und damit die Familie Quandt konnten offensichtlich durch das Eingreifen des Steuerzahlers (Kurzarbeitergeld,"Abwackprämie",etc.) ihr Vermögen mehren, während der Steuerzahler, diese Summen "auf Pump" finanziert hat.D.h., die Staatsschulden sind durch die Hilfen an Banken und Unternehmen enorm gestiegen. Die Spende zeigt, daß offensichtlich ausreichend Liquidität vorhanden ist, die nicht investiert,sondern gespendet wird. Weshalb können denn da nun keine höheren Steuern erhoben werden?Der Normalbürger hat keine Staatshilfen in dieser Größenordnung erhalten, muß nun aber mit seinem deutlich geringeren Salär als z. Bsp. Familie Quandt für die höhere Staatsverschuldung, die durch Bankenrettung und Unternehmenshilfen entstanden ist, mit aufkommen. Weshalb, Herr Dr. Feist, können denn da keine höheren Steuern erhoben werden? Wenn die Familie Quandt dank staatlicher Hilfen ordentliche Summen an die CDU spendet,warum wird dann überhaupt über einen Mindestlohn diskutiert, Herr Dr. Feist? Warum verweigerte sich die CDU bisher dem Mindestlohn? Nicht ich, Ex-Landesverkehrsminister Dähre (CDU) forderte schon vor der Wahl ca. 7-8 Mrd. € jährlich mehr für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Wie soll diese Summe finanziert werden? Durch eine Maut,also hauptsächlich den Normalbürger? Oder ist diese Summe nicht erforderlich? Wie sollen die Staatsschulden überhaupt mal verringert werden? Bisher ist ein ausgeglichener Haushalt nur eine Absichtserklärung, Herr Dr. Feist! Was passiert, wenn die Bundesrepublik angesichts steigender Staatsschulden in Südeuropa in Anspruch genommen wird? O. Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, in der Sie neben der Thematik von Parteispenden und den damit aus Ihrer Sicht verbundenen Problemen auch weitere Themen wie Mindestlohn, Investitionen in Verkehrsinfrastruktur und den Abbau der Staatsschulden im größeren Rahmen der europäischen fiskalischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland ansprechen.

Dabei möchte ich zuerst auf die von Ihnen einleitend gestellte Frage der besonderen Betroffenheit von Handwerksbetrieben bei Steuererhöhungen eingehen. Ich schrieb in meiner letzten Antwort bereits, dass eine Vermögensabgabe oder sog. "Reichensteuer" vor allem Mittelständler treffen würde. Das Handwerk war hierfür nur ein augenfälliges Beispiel, welches im Fortgang der Argumentation um repräsentative Gruppen mit geringerem Einkommen ergänzt wurde. Die Kettenwirkung einer neuen Steuer für Wohlhabende und ihre sozial nachteiligen Folgen lassen sich an dieser Stelle meiner letzten Antwort entnehmen.

Die von Ihnen im selben Atemzug vorgebrachte Kritik an der Praxis von Parteispenden, die Sie am Beispiel der Großspende der Familie Quandt an die CDU festmachen, kann ich so nicht teilen. Entsprechend dem Grundgesetz sind die politischen Parteien verpflichtet, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken und müssen "über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben" (Art 21 (1) GG).
In der Praxis finanzieren politische Parteien Ihre Arbeit zu einem großen Teil über die Beiträge ihrer Mitglieder und über Abgaben ihrer Mandatsträger. Sämtliche Kosten, die darüber hinausgehen müssen anderweitig finanziert werden, was im Regelfall bedeutet, dass Parteien zur Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages Spenden einwerben, wenn sie nicht - wie die SPD - über ein Parteivermögen verfügen. Die Möglichkeit, zu spenden steht jedem Bürger und jeder Bürgerin offen, wichtig ist dabei vor allem die Transparenz der Spendenherkunft, also von wem Spenden in welcher Höhe kommen.

Diese Forderung muss jedoch auf der anderen Seite im rechten Verhältnis zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Spender stehen und ist kein Selbstzweck, sondern nur dann von Nöten, wenn von den Spendern ein großer Einfluss auf die Parteien ausgehen kann. Diesen Ansprüchen genügen die derzeitigen Regelungen im Parteiengesetz, was auch dadurch bestätigt wird, dass es eine so öffentliche Debatte über die Spenden der Familie Quandt gab.

Die Freiheit zur demokratischen Mitwirkung umfasst hier zwei Seiten: Einerseits die Finanzierungsfreiheit der Parteien im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und andererseits die Freiheit des Bürgers, seiner demokratischen Teilhabe durch Zuwendungen Ausdruck zu verleihen und die Parteien damit bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages zu unterstützen.

Von der Existenz "offensichtlich ausreichender Liquidität [...] die nicht investiert, sondern gespendet wird" - wie Sie schreiben - auf die Möglichkeit der Erhebung von Abgaben auf eben diese freien Mittel zu schließen, hielte ich für fatal, da dies die Eigentumsfreiheit unserer Bürger ausschalten würde. Der Grundsatz im Grundgesetz, dass Eigentum verpflichtet, kann nicht herangezogen werden, um entschädigungslose Enteignungen zu rechtfertigen.

Darüber hinaus möchte ich Sie bitten, nicht nur über einseitige Vorteile von - wie Sie sie zu sehen scheinen - Krisengewinnlern nachzudenken, sondern ebenso über die gesamtwirtschaftlichen Effekte und die positiven Folgen der damaligen Politik "(Kurzarbeitergeld, "Abwrackprämie")" für hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dank unserer Politik wesentlich weniger hart von der Länderfinanzkrise getroffen wurden als die Bürger anderer Staaten.

Diese Situation eines wirtschaftlich gestärkten Deutschland bildete den Hintergrund der letzten Bundestagswahlen, aus denen die CDU als erfolgreichste Partei hervorging. Da es trotzdem an einer absoluten Mehrheit mangelte und Sondierungsgespräche mit den Grünen erfolglos blieben, liefen innerhalb der letzten Wochen harte Koalitionsverhandlungen mit den Sozialdemokraten. Deren Kernforderung war die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes. Die Position der CDU hierzu war und ist immer noch, die Position der Tarifpartner so weit wie möglich zu stärken, da sie am besten wissen, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer am besten ist. Nach zähem Ringen haben CDU und SPD nun einen fairen Kompromiss gefunden, der die Einführung einer gesetzlichen Mindestlohngrenze von 8,50 Euro bis spätestens zum Jahr 2017 vorsieht. Über die weitere Ausgestaltung behalten die Tarifpartner in der Folgezeit mittels einer Tarifkommission das letzte Wort. Die jetzt vereinbarte Untergrenze von 8,50 Euro wäre ohne die erfolgreichen Programme zur Abfederung der Krise und zur Stärkung der deutschen Wirtschaft jedoch niemals möglich gewesen.

Die stabile Wirtschaftslage verdanken wir auch unserer gut ausgebauten Infrastruktur, in die wir - wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben - jährlich fünf Milliarden Euro investieren werden. Dabei behalten wir uns eine Steigerung der investiven Mittel über diesen Betrag hinaus vor, denn Versprechen, für die es keine gesicherte Finanzierung gibt, helfen niemandem. Vor dem Hintergrund, dass sich die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mehrausgaben auf 23 Milliarden Euro belaufen sollen, können sich in Abhängigkeit der konjunkturellen Lage durchaus finanzielle Spielräume ergeben, die dann investiv genutzt werden sollen, zum Beispiel für die Verkehrsinfrastruktur.

Angesichts Ihrer letzten Frage kann ich Ihnen die Antwort geben, dass es nach dem Koalitionsvertrag auch weiterhin keine Vergemeinschaftung von Schulden anderer Euro-Mitgliedstaaten geben wird, egal, ob diese im Süden oder in einer anderen Himmelsrichtung liegen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Feist