
Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.
Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.
Dies verringert den Machtmissbrauch und erhöht das Vertrauen der Bürger in die Politik.
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
Die in Baden-Württemberg verhängten Bußgelder sind bisher nicht in ihrer Allgemeinheit gerichtlich angefochten worden, so dass sich die Frage der Rückzahlung in Baden-Württemberg derzeit nicht stellt.