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Die Energiepreispauschale erhalten grundsätzlich nur Erwerbstätige (und, mit dem kommenden Entlastungspaket III, auch Rentner*innen und Studierende). Von dieser Entlastung können Sie also nicht profitieren.
Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren.
Aber wer in diesem Zeitraum NICHT beschäftigt ist – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen
Rentner erhalten von der Bundesregierung eine Energiepauschale von 300 Euro. Das reicht nicht aus, hier muss nachgebessert werden.