Frage von Claudia K. • 11.02.2022

Antwort von Alexander Schweitzer SPD • 21.02.2022
Für E-Autos gilt, dass diese auch ab dem Jahr 2023 eine Förderung erhalten (bis 2025), wenn diese nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben (...).
Für E-Autos gilt, dass diese auch ab dem Jahr 2023 eine Förderung erhalten (bis 2025), wenn diese nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben (...).
Die Ampelregierung hat das Förderprogramm für Elektromobilität zunächst bis Ende 2022 verlängert. Aktuell ist geplant, dass auch im Jahr 2023 eine weitere Förderung möglich ist.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass alle vollelektrisch betriebenen Autos von der Bundesförderung (Umweltbonus) profitieren sollten.
Nach dem Abschluss des Koalitionsvertrags im Herbst letzten Jahres haben wir das Förderprogramm für Elektromobilität zunächst bis Ende 2022 verlängert.
Grundsätzlich sollten wir Steuergelder so einsetzen, dass in der Breite Effekte erzielt und Anreize gesetzt werden.