Frage von Meik M. • 07.01.2025

Antwort ausstehend von Oliver Grundmann CDU
Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, dürfen kurzfristig in die Ukraine reisen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.