Frage von Achim S. • 25.05.2023

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Direkte Kommunikation bevorzugt
Tatsächlich wird hierzu vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits seit einigen Monaten die Plattform klimaneutrales Stromsystem durchgeführt.
Zu den Aufenthaltstiteln gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
. So werden wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.