Antwort 21.11.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Wer Gelder bekommt, muss beweisen, dass sie nicht in die falschen Hände geraten. Grundsätzlich leistet Deutschland aber weiter humanitäre Hilfe für die palästinensischen Gebiete.
Wer Gelder bekommt, muss beweisen, dass sie nicht in die falschen Hände geraten. Grundsätzlich leistet Deutschland aber weiter humanitäre Hilfe für die palästinensischen Gebiete.
Dieses Selbstverteidigungsrecht leitet sich aber aus dem Völkerrecht ab.