Antwort 27.01.2023 von Florian Toncar FDP
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
Nach unseren unverb. Informationen gilt der Nullsteuersatz nicht rückwirkend. Ein entsprechender Antrag der Union wurde v. d. Bundesregierung leider abgelehnt.
Mit Blick auf die Formulierung, dass es auf das Datum der Installation oder auf die „vollständigen“ Lieferungen ankommt, könnten Sie also möglicherweise vom Nullsteuersatz profitieren. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich als Mitglied des Deutschen Bundestages hier keine Fallprüfung vornehmen kann.