
ja, die Anzahl der Anträge wird vermutlich steigen, aber durch die Vereinfachungen sollten diese auch schneller bearbeitet werden können. In dem bspw. Mehrstaatigkeit zugelassen wird entfallen aufwendige Überprüfungen, das macht Kapazitäten frei.
ja, die Anzahl der Anträge wird vermutlich steigen, aber durch die Vereinfachungen sollten diese auch schneller bearbeitet werden können. In dem bspw. Mehrstaatigkeit zugelassen wird entfallen aufwendige Überprüfungen, das macht Kapazitäten frei.
Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.
Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden
die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.
Für Anfang des Jahres, also sehr zeitnah, ist der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium geplant