
Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.
Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.
Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden
die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.
Für Anfang des Jahres, also sehr zeitnah, ist der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium geplant
Ich setze mich dafür ein, dass mehr in Deutschland geborene Menschen von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. Deshalb wird im Rahmen der Gesetzesreform auch die Voraufenthaltszeit der Eltern abgesenkt werden, bei der in Deutschland geborene Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.