Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Filiz Polat
Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ja, die Anzahl der Anträge wird vermutlich steigen, aber durch die Vereinfachungen sollten diese auch schneller bearbeitet werden können. In dem bspw. Mehrstaatigkeit zugelassen wird entfallen aufwendige Überprüfungen, das macht Kapazitäten frei.

Portrait von Falko Droßmann
Antwort 14.06.2023 von Falko Droßmann SPD

Nach aktuellem Stand soll die Einbürgerung allerdings entscheidend erleichtert und auch die Beibehaltung einer weiteren Staatsbürgerschaft ist nicht nur in Einzelfällen, sondern ganz grundsätzlich gestattet werden.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP

Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen. Mit dieser Maßgabe wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen.

Portrait von Filiz Polat
Antwort 09.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die doppelte Staatsbürgerschaft soll ohne Wenn und Aber für alle erfolgen, dementsprechend sollen keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr benötigt werden