Die Zahlung eines Inflationszuschlages zusätzlich zur Rentenanpassung ist hingegen keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern.
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Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.

Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhielten für den Monat Juni eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro.
Mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder ist frühestens im Oktober 2023 zu rechnen.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten.