Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.06.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 13.06.2024 von Maria-Lena Weiss CDU
Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen muss endlich vorbei sein.
Antwort 07.06.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ob wir wollen oder nicht: Zukunft kommt. Deshalb sage ich auch heute: Unser Land wird sich ändern. Freue ich mich? Ja, die Veränderung gemeinsam anzupacken, damit unser Land stärker wird, darauf freue ich mich.
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Die Unterhaltspflicht von Kindern für deren Eltern ("Elternunterhalt") greift nur bei sehr hohen Einkommen und auch dann nie soweit, dass Sie als erwerbstätige Tochter dadurch so stark belastet würden, dass Sie die für die Einbürgerung notwendige Lebensunterhaltssicherung nicht mehr tragen könnten
Antwort ausstehend von Björn Höcke AfD
Antwort 19.06.2024 von Amira Mohamed Ali BSW
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Anpassungen in der Asyl- und Migrationspolitik notwendig sind.