
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
eine angemessene Unterbringung aller Geflüchteter in Hamburg ist uns als SPD-Fraktion Hamburg ein wichtiges Anliegen und rechtliche Verpflichtung zugleich.
Angesichts von Krieg und Leid bleiben wir solidarisch und nehmen Menschen in Not auf. Obdachlosigkeit schutzsuchender Menschen muss unbedingt verhindert werden
Ich setze mich dafür ein, dass der Sprachnachweis für nachziehende Ehepartnerinnen und Ehepartner auch erst unverzüglich nach Ankunft erbracht werden kann. Wann genau dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird, kann ich Ihnen aber zur Zeit nicht sagen.