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Die bisherige Rechtsprechung erfordert es im Sinne des Vertrauens- und Bestandsschutzes für derartige Veränderungen immer Übergangsregelungen vorzusehen. Wie Sie richtigerweise beschreiben, plädiere ich dabei für fünf Jahre, da dies auch die bisherige Maßgabe vom Bundesverfassungsgericht ist. Dies würde dann für alle Versicherte gelten.
Sobald die Gesetzentwürfe vorliegen, werden wir an einer Lösung arbeiten, die die Rente auch für die kommenden Generationen und die jetzt in Ruhestand Gehenden im Blick hat.
Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren sowie die bisherige Höhe der Abschläge bleibt dabei erhalten.