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Frage von Vivian F. • 06.09.2022
Als Azubi die EPP erhalten im Krankheitsfall?
Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 06.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Portrait von Ronja Kemmer
Antwort 01.09.2022 von Ronja Kemmer CDU

Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren.

Portrait von Reginald Hanke
Antwort ausstehend von Reginald Hanke FDP