
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.

Bosnien und Herzegowina müsste sein Staatsangehörigkeitsrecht reformieren, damit Sie die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten können.

Wenn Ihr Einbürgerungsantrag in der Türkei Erfolg hat, behalten Sie trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wir finden, die doppelte Staatsbürgerschaft muss die Ausnahme bleiben und auf Menschen aus Ländern beschränkt werden, die unsere Werte teilen

Auch in einer künftigen Koalition mit der CDU/CSU wäre für uns Freie Demokraten entscheidend, dass Deutschland ein weltoffenes Land bleibt, das attraktiv sein soll für leistungsfähige Menschen aus aller Welt. Uns interessiert nicht, woher jemand kommt; uns interessiert, wohin jemand will.