Da Sie und Ihr Mann die Pauschale beide doppelt erhalten haben, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie selbstständig den Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch darüber hinaus etwas Ihrerseits zu tun ist.
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Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ nicht anspruchsberechtigt.
Ich sehe keine Chance, dass Sie die Energiepreispauschale in Deutschland erhalten, da diese an das deutsche Steuersystem gebunden ist und Sie als zwingende Voraussetzung in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein müssten, um in den Genuss zu kommen.
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie ein mögliches Klimageld aussehen kann