Antwort 18.09.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
Mit den derzeitigen im Gesetz verankerten Bewertungsgrundsätzen ist die Vermögensteuer verfassungswidrig. Deswegen kann auch nicht eingeklagt werden, dass sie wieder erhoben wird.
Mit den derzeitigen im Gesetz verankerten Bewertungsgrundsätzen ist die Vermögensteuer verfassungswidrig. Deswegen kann auch nicht eingeklagt werden, dass sie wieder erhoben wird.
Ich stehe hinter der Wiedereinführung der Vermögenssteuer als wichtigem Instrument sozialer Gerechtigkeit und fairer Verteilung von Lasten.
Die Linke fordert u.a. die Einführung einer Vermögenssteuer, denn extreme Vermögensungleichheit gefährdet die Demokratie.
Da sich die Haushaltsberatungen derzeit noch im vollen Gange befinden, bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle noch keine detaillierten Angaben zu möglichen Einsparungen machen kann.
Ziel ist und bleibt die Stärkung der sozialen Marktwirtschaft.