
Eine CO2-Steuer allein kann diese Widersprüche nicht vollends auflösen, aber sie kann einen Beitrag zum sozialen Ausgleich leisten.
Eine CO2-Steuer allein kann diese Widersprüche nicht vollends auflösen, aber sie kann einen Beitrag zum sozialen Ausgleich leisten.
Durch u.a. die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Abschaffung der EEG-Umlage, die Strom- und Gaspreisbremse sowie Direktzahlungen und Mehrwertsteuersenkungen entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger maßgeblich.
Mit der CO2-Steuer werden Förderprogramme bspw. zur energetischen Sanierung finanziert. Damit werden Anreize gesetzt CO2 einzusparen und das Klima zu schonen.
Mit dem Jahressteuergesetz sind vor wenigen Wochen die Grundlagen geschaffen worden, um die Bankverbindungen der Bürger*innen mit der Steuer-Identifikationsnummer zu verknüpfen. Damit können zukünftige Entlastungen oder auch Zahlungen wie bspw. das Klimageld zielgerichtet an die Bürger*innen ausgezahlt werden
Klimaschutz muss sozial gerecht sein. Bei der CO2-Preiserhöhung sollen daher die Einnahmen aus dem CO2-Preis direkt an die Bürger*innen zurückgegeben werden.