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Informationen zum Hessengeld erhalten Sie per Mail unter hessengeld@hmdf.hessen.de oder auf der Webseite https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld .
Bis der Bund eine tragfähige Grunderwerbsteuerreform anstößt, wollen wir mit einem Hessengeld in Vorleistung treten und mit 10.000 Euro pro Käufer sowie weiteren 5.000 Euro pro Kind unterstützen. Dieses Hessengeld soll dabei allen Hessinnen und Hessen beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum zugutekommen.
Der Nachtragshaushalt soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Ein genauer Zeitpunkt kann daher im Moment ebenso nicht genannt werden wie wie eine mögliche Rückwirkung.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.