Antwort 14.02.2022 von Hubertus Heil SPD
Seit dem 1. Januar 1983 bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizierenden sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung.
Seit dem 1. Januar 1983 bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz selbstständigen Künstlerinnen und Künstler und Publizierenden sozialen Schutz in der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung.
Positiv
ich unterstütze die Forderung des Berufsverbandes Bildender Künstler nach fairen Vergütungen, wie in der "Expertise und Leitlinie Ausstellungsvergütung 2021" zusammengestellt.
Ob ein Ministerium oder nicht hängt davon ab, welche Aufgaben es erfüllen soll in Kooperation mit den Ländern. Denn für uns ist klar: Der Kulturföderalismus ist uns wichtig.
