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Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.
Ich habe noch keine Deutsche Staatsbürgerschaft, deshalb bin ich mit Ihnen total einverstanden.
In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.
In dieser Regierungskoalition haben wir uns bewusst dafür entschieden, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. Das ist in vielen anderen Ländern bereits lange möglich. Wir machen Deutschland damit zu einem offeneren und auch demokratischeren Land.
Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung.
ja, ich bin der Auffassung, dass bei schwerwiegendem Verstoß gegen das gesellschaftliche Interesse auch die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein müsste.