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Portrait von Filiz Polat
Antwort 07.07.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.

Karin De Rigo
Antwort 06.06.2024 von Karin De Rigo MERA25

Ich habe noch keine Deutsche Staatsbürgerschaft, deshalb bin ich mit Ihnen total einverstanden.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

In dieser Regierungskoalition haben wir uns bewusst dafür entschieden, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. Das ist in vielen anderen Ländern bereits lange möglich. Wir machen Deutschland damit zu einem offeneren und auch demokratischeren Land.

Hakan Demir
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD

Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 21.05.2024 von Thorsten Frei CDU

ja, ich bin der Auffassung, dass bei schwerwiegendem Verstoß gegen das gesellschaftliche Interesse auch die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein müsste.