Auch nach der Reform des Einbürgerungsrechts ist es so, dass nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend ist, um einbürgerungsberechtigt zu sein. Wenn Ihre Frau also den Lebensunterhalt der Familie sichert (entweder vollständig, oder bei Vollzeittätigkeit mit aufstockenden Sozialleistungen) und Sie sich beispielsweise um das gemeinsame Kind kümmern, sind Sie weiterhin einbürgerungsberechtigt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.02.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Christoph Lötsch CDU
Antwort 07.02.2025 von Alexander Müller FDP
wir müssen Deutschland zu einem attraktiven Standort für Unternehmertum machen. Dafür ist es entscheidend, die Belastungen durch überbordende Bürokratie zu reduzieren und die steuerliche Belastung zu senken.
Antwort 16.01.2025 von Ronja Kemmer CDU
ie verfügen in der Regel über ein umfassendes Fachwissen, bleiben tendenziell auch in brenzligen Situationen souverän, handeln verantwortungsbewusst und sind in ihrer Persönlichkeit gefestigt.
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN