
Wie schon bei der letzten Ihrer Anfragen der Hinweis, dass das Bildungsministerium darüber Auskunft geben könnte. Bitten wenden Sie sich dorthin.

Wie schon bei der letzten Ihrer Anfragen der Hinweis, dass das Bildungsministerium darüber Auskunft geben könnte. Bitten wenden Sie sich dorthin.


Ob die Arbeit einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten dem Allgemeinwohl dient oder lediglich persönlichen Interessen folgt, ist nicht Gegenstand staatlicher Entscheidungen. Vielmehr kontrolliert das Parlament den Staat – und nicht umgekehrt. Die Entscheidung, wer Politik im Sinne des Allgemeinwohls gestaltet und wer nur die eigenen oder klientelistische Interessen verfolgt, obliegt letztlich den Wähler*innen.
die Antwort auf Ihre Frage lautet JA. Wie es bisher in der Bürgerschaft gehandhabt wird, hatte ich ja bereits geschrieben.

Transparenz grundsätzlich gerne - sofern brisante politische Inhalte weiterhin vertraulich bleiben dürfen.
