Antwort 21.04.2026 von Nadine Heselhaus SPD
Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Um das Haus „entriestern“ zu können (also den Riester-Status zu verlieren), müsste das Wohnförderkonto aufgelöst werden, was jedoch nur möglich ist, wenn das gesamte Riester-System rund um die Immobilie abgewickelt wird.
Sehr geehrter Herr. M.
Auch politisch halte ich die bestehenden Regelungen sinnvoll, da die Eheschließung ein Bekenntnis zur gegenseitigen Verantwortungsübernahme darstellt.
Der Rentenanspruch ist beim Versorgungsausgleich auf die andere Person übergegangen.