Wie stehen Sie zur Rente nach 45 Beitragsjahren in die RV abgesehen vom Alter?
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage hier auf abgeordnetenwatch.de
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfiehlt in ihrem Abschlussbericht den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen (die so genannte Rente mit 63).
Die Bundesregierung hat sich mehrfach dazu bekannt, die Vorschläge der Kommission in Gänze umzusetzen. Aber natürlich wird es auf dem Weg von einem Komissionsbericht zu einem Gesetz im Deutschen Bundestag noch Debatten geben. Mir ist es wichtig, dass wir eine Reform machen, die die gesetzliche Rente langfristig stabil hält und in der Zukunft wieder zu einem steigenden Rentenniveau führt. Dafür müssen wir im Parlament Kompromisse machen.
Wichtig dabei wird auch sein, dass sich diejenigen, die jetzt schon ihren Renteneintritt anhand der bestehenden Regeln geplant haben, auch auf das versprochene verlassen können. Das bedeutet mindestens verlässliche Übergangsregelungen. Zudem sind Reglungen für Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen Belastung nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter in ihrer Tätigkeit arbeiten können, zwingend. Dabei geht es nicht unbedingt, um eine individuelle Entscheidung, sondern auch um eine Risikobetrachtung z.B. nach Berufsgruppen. Denn die Rente mit 63 Jahren war einmal für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten können, aber durch einen frühen Beginn der Erwerbstätigkeit auf besonders viele Versicherungsjahre kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe

