Die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist ein sehr bewährtes, höchst leistungsfähiges Element unseres Gesundheitssystems.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.11.2024 von Christian Dürr FDP
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Für Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung pflegen, werden Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegeversicherung gezahlt
Antwort 28.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Grundlage für die Absicherung pflegender Angehöriger in der Rentenversicherung befindet sich in § 3 Satz 1 Nr. 1a Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach können Personen, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge über die Pflegekasse erhalten.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)