Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Philipp Lengsfeld
Antwort 15.01.2016 von Philipp Lengsfeld CDU

(...) Sicherlich haben Sie auch Bilder aus Peking gesehen und wissen von den mehr oder weniger realistischen Plänen, die in Paris beschlossen worden sind. Mit dem Stadtentwicklungsplan Klima hingegen werden lokale Umweltschäden aktiv verringert. (...)

Portrait von Lars Klingbeil
Antwort 12.10.2015 von Lars Klingbeil SPD

(...) Leider kann ich Ihre Darstellung so nicht bestätigen, denn Ärzte sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. (...) In der Berufsordnung der Landesärztekammer Niedersachen, die auch für die Ärzte in meinem Wahlkreis gilt, heißt es in Paragraph 21: „Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern." (...)

Bild Ute Finckh-Krämer
Antwort 03.10.2015 von Ute Finckh-Krämer SPD

(...) Die Frage, ob Sie sich eines Tages als Last für Ihre Angehörigen fühlen, kann Ihnen kein Gesetzgeber beantworten. Aber eines ist klar: aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und dieses Verbot soll durch keinen der vier Gesetzentwürfe, die derzeit diskutiert werden, gelockert werden. (...)

Kerstin Griese MdB
Antwort 07.10.2015 von Kerstin Griese SPD

(...) wir sind hier unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzentwurf der Kollegen Sensburg und Dörflinger stellt Suizidbeihilfe generell unter Strafe, das ist mir zu weitgehend. Ich möchte dabei bleiben, dass wie bisher weder Suizid noch damit auch die Beihilfe automatisch strafbar sind, sondern beschränke meine Gesetzentwurf auf die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid wie sie zum Beispiel durch Sterbehilfevereine angeboten wird. (...)

Portrait von Kathrin Vogler
Antwort 06.10.2015 von Kathrin Vogler Die Linke

(...) sicherlich kann ich verstehen, wenn Sie als Patient nicht damit einverstanden sind, wenn Ihnen ein über lange Jahre genutztes Arzneimittel nicht mehr zur Verfügung steht. Doch auch wenn Ihnen persönlich durch die Einnahme des Mittels im Laufe der Jahre kein Schaden zugefügt wurde, so ist es dennoch ebenfalls bei homöopathischen Mitteln Aufgabe der zuständigen Behörde (in diesem Fall des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte [BfArM]), zu überprüfen, ob eine Unbedenklichkeit und gleichbleibende Qualität besteht. (...)