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Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl entscheiden aus guten Grund nicht andere Parteien, sondern der Bundeswahlleiter.

Der junge Mann hat hierzu auch öffentlich umfassende Darlegungen geleistet („Fremdzuschreibungen sarkastisch im Zwiegespräch/Privatchat zitiert oder persifliert; nichts ist als Gruppenposting erfolgt oder gar als Programmatik“ usw.)!

Eine Partei wie die AfD, die rechtsextremes Gedankengut, Antisemitismus und Rassismus in ihren Reihen bewusst duldet, kann niemals ein Partner der CDU sein

Ich kandidiere auf Platz 17 der Landesliste der Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen. Eine Begründung der Partei dafür bedarf es nicht, da es sich um eine demokratische Entscheidung handelte.