Diese Forderungen sind übrigens auch nicht neu, so haben wir diese bereits im Dezember 2021 (!), wo sich die Energiekrise bereits anbahnte, gefordert (also lange vor dem Ukraine-Krieg).
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Ab dem 01. Januar 2023 soll die Strompreisbremse gelten, dort ist geplant, dass der Preis für ein Grundkontingent (= 80% der Jahresverbrauchsprognose) auf 40 Ct/kWh gedeckelt wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem gedeckelten Preis wird auf Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet. Ferner ist, gerade für MV sehr bedeutsam, angedacht, dass die Netzentgelte 2023 nicht steigen werden.
Wir haben die Ampel deshalb dazu aufgefordert, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern zügig auszuzahlen
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
Wir wollen, dass der Teil des Einkommens, den die Bürger aufwenden müssen, um die gestiegenen Energiekosten zu tragen, nicht auch noch vom Staat besteuert wird. Wir wollen deshalb für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.