Bei Mieter*innen wird die Wohnfläche oft höher angelegt als sie tatsächlich ist, was die Rechtsprechung innerhalb einer Toleranz von bis zur 10 Prozent zulässt. Für die Mieter*innen bedeutet das faktisch einen Mietzuschlag, der nicht zu rechtfertigen ist. Deshalb ist hier eine gesetzliche Klarstellung nötig.
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Antwort 09.08.2021 von Matthias Höhn Die Linke
Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Antwort 10.06.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) In der Tat sind vereinbarte Wohnflächen Beschaffenheitsmerkmale der aufgrund eines Erwerbervertrags vom Bauträger zu errichtenden Eigentumswohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. (...)
Antwort 10.05.2021 von Mario Czaja CDU
(...) Enteignungen schaffen keine neuen Wohnungen. (...)

Antwort 15.02.2021 von Lennart Siefert FREIE WÄHLER
(...) Ich bin ein großer Freund bürgerschaftlichen Engagements in einer Stadt oder einem Ort. (...)