Antwort 06.03.2025 von Stephan Brandner AfD
Wenden Sie sich an den Wahlprüfungsausschuss wenn Sie konkrete Zweifel haben: https://www.bundestag.de/ausschuesse/wahlpruefungsausschuss
Wenden Sie sich an den Wahlprüfungsausschuss wenn Sie konkrete Zweifel haben: https://www.bundestag.de/ausschuesse/wahlpruefungsausschuss
Mit einem Erststimmenanteil in Höhe von 44,5 Prozent (zwei Prozentpunkte mehr als bei der letzten Wahl) darf ich als Direktabgeordnete den Wahlkreis Bayreuth/Forchheim weitere vier Jahre in Berlin vertreten.
Die Partei hatte sich für einen Zweitstimmenwahlkampf ausgesprochen