der Beschluss erging einstimmig im Bundesvorstand.
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Der Unvereinbarkeitsbeschluss ist eine Bundesangelegenheit, die wir akzeptieren. Ohnehin ist in den Statuten fast aller Parteien festgelegt, dass man nicht Mitglied mehrerer Parteien sein darf.
Die Zahl rassistisch und rechtsextrem motivierter Straftaten steigt seit Jahren, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und die Akzeptanz von Gewalt wächst ebenso.
Echter Rechtsextremismus und alle Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik wenden, gehören bekämpft wie jede Form des politischen Extremismus.
In unserem 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus finden sich viele weitere Anregungen und Forderungen, über die wir mit unseren Koalitionspartnern beraten werden.
Für uns Grüne im Bundestag steht fest, dass der Rechtsstaat klare Kante gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus zeigen muss.