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Dieses führte im Zusammenspiel mit den damaligen Regeln für die Verfolgungsverjährung dazu, dass Beihilfetaten nicht mehr nach den für die Haupttat geltenden Fristen, sondern nach kürzeren Fristen verjährten.
2. Ist in Deutschland auch möglich (§4a Abs. 1 RVG)
Um zu vermeiden, dass Teile der interessierten Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – zum Beispiel bei Losverfahren, wie sie beim Landgericht München im NSU-Prozess praktiziert wurden –, ist die gerichtsinterne Übertragung von Gerichtsverhandlungen bei erheblichem Medieninteresse ein legitimer Weg
Die von Ihnen erwähnten Verurteilungszahlen sind Ausdruck der Stabilität unseres Rechtssystems. Kriminelles Fehlverhalten im Justizsystem ist eine seltene Ausnahme.