Grundsätzlich stehe ich der Prüfung eines Parteiverbots der AfD und seiner juristischen und politischen Voraussetzungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Vorlage durch den Bundesrat positiv gegenüber und kann deshalb das Vorhaben der Petent:innen teilen
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Denn die Entscheidung über ein Verbot einer Partei, kann nur das Bundesverfassungsgericht erteilen und so lange ein solches Verfahren läuft, ist strikt darauf zu achten, dass nicht der Eindruck entsteht, man wolle als Parteipolitiker einfach nur einen lästigen Konkurrenten loswerden zu wollen. Ich stehe gegen Faschismus und Verharmlosung von den Verbrechen des Nationalsozialismus.
Die Petition zum AfD-Verbot unterstütze ich nicht, da die AfD davon profitieren würde, sollte das Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Die gesetzlich geregelten Formerfordernisse sollen unter anderem sicherstellen, dass die Identität derjenigen, die an einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid teilnehmen, einwandfrei festgestellt werden kann.
Verbotsverfahren sind schwierig und langwierig. Wir nutzen vorerst darunterliegende Rechtswege und wollen die Zivilgesellschaft gegen Verfassungsfeinde stärken
Als CDU Hamburg sind wir klar: Mit der offen rassistischen und zum Teil antisemitischen AfD wird es auf keiner Ebene eine Zusammenarbeit geben.