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Immacolata Glosemeyer
SPD
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Frage von Jürgen B. •

Sind Sie für ein AfD-Verbot und würden Sie sich bei der Landesregierung für eine entsprechende Bundesratsinitiative dafür einsetzen?

Sehr geehrte Frau Glosemeyer,
mit Erschrecken habe ich die letzte Sendung der Anstalt gesehen, die mich dazu geführt hat diesen Text zu verfassen.
Man hört und liest immer wieder, dass ein derzeitiger Antrag auf ein Verbot vermutlich nur in einer "Freisprechung" der AfD enden würde. In der Sendung wurden jedoch so viele Punkte angesprochen, dass es doch möglich sein muss diese offensichtlich rechtspopulistische und menschenfeindliche Partei zu verbieten. Und damit ist nicht nur das öffentlich Gesagte vieler Abgeordneter gemeint. Man muss diese Partei stoppen, bevor es zu spät ist. Es gibt immer mehr Parallelen zur damaligen Machtergreifung der NSDAP 1933.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Ich kann Ihre Bedenken verstehen. Wir müssen aufpassen, dass wir dabei nicht unsere demokratischen Grundsätze verletzen und unsere Demokratie somit noch stärker schwächen.

 

Nicht ohne Grund ist die Frage nach einem Verbot einer politischen Partei äußerst kontrovers und komplex. Wir reden hier von Fragen in drei Dimensionen, die diskutiert werden müssen: der rechtlichen, politischen und auch ethischen. Man denke dabei nur zurück an das NDP-Verbotsverfahren in den frühen 2000ern. Angesichts ihrer rechtsextremistischen Ansichten und Vorhaben wurde damals ein Verfahren gegen die NPD eingeleitet, welches dann an den hohen Hürden unserer Demokratie scheiterte. Die NPD war so stark mit V-Leuten durchsetzt, dass der Anschein herrschte, der Staat selbst steuere die Partei.

Das verdeutlicht, dass der Schutz unserer Demokratie ein zweischneidiges Schwert ist. Zum einen schützen die strengen juristischen Vorgaben vor einem willkürlichen Verbot von Parteien, wie wir es aus der Herrschaftszeit der NSDAP kennen. Zum anderen erschweren sie mögliche Verfahren gegen Parteien, wie die AfD und NPD.

 

Klar ist: Die AfD ist in der Vergangenheit wegen rassistischer Äußerungen und der Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen nicht ohne Grund in die Kritik geraten und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Zudem sind einige Gliederungen als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft. Die AfD ist somit durch ihre Äußerungen eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Frieden und die Demokratie.

Ein Verbot würde auf diese Weise eine weitere Verbreitung extremistischer Ideologien verhindern, womit wir bei der politischen Dimension sind, denn das eigentliche Problem ist nicht die Partei an sich, sondern die politischen Implikationen, die mit einem Verfahren einhergehen. Es könnte seitens der Anhänger der Eindruck vermittelt werden, dass man die AfD aus Angst vor dem Verlust von Mehrheiten verbieten lassen will. Ein Verbotsverfahren würde sich zudem über viele Jahre ziehen und könnte nicht nur zu einer Radikalisierung führen, sondern auch zur Stärkung von Vorwürfen der berühmten Opferrolle, was kontraproduktiv ist.

 

Und hier kommt dann die ethische Dimension zum Tragen: Es gilt, aus den Erfahrungen der NS-Zeit zu lernen. In einer freiheitlichen Demokratie ist es entscheidend, dass politische Auseinandersetzungen auf demokratischem Wege und innerhalb des rechtlichen Rahmens stattfinden — und nicht von “oben” aus der Politik entschieden werden. Könnten wir es verantworten, wenn durch ein Verbot eine Spaltung der Gesellschaft durch eine weitere Radikalisierung zementiert wird? Andererseits müssen wir den Anfängen wehren, um Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft abzuwehren.

 

Wir müssen sichergehen, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Dafür ist es notwendig, dass wir ausreichend Beweise für eine verfassungsfeindliche Haltung der Partei und deren Mitglieder sammeln. So kann sichergestellt werden, dass ein Verbot juristisch unanfechtbar ist. Im Moment ist dies meiner Meinung nach noch nicht der Fall.

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