
Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:
Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:
Sollte es bei Ihrem Verfahren mit dem Berliner Landesamt für Einwanderung um die Anerkennung als Staatenlose gehen, findet sich in den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) ab S. 50 eine Passage zur Anerkennung von Palästinenser:innen. Sollte es sich um ein Einbürgerungsverfahren handeln, ist eine Einbürgerung auch ohne vorherige Anerkennung als Staatenlose möglich.
Ich finde beide von Ihnen angesprochenen Punkte furchtbar. Dass russische Gefängnisinsassen für den Krieg in der Ukraine eingesetzt werden – sowohl an der Front, als auch in der Industrie – zeigt, wie skrupellos Putin vorgeht.
Sehr geehrte Frau Z.,
Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de zum Thema Naturschutz habe ich erhalten. Ich freue mich auf einen persönlichen und direkten Austausch.