Antwort 19.10.2023 von Marc Henrichmann CDU
Nach wie vor sehe ich Probleme bei der Durchsetzung eines wie auch immer gearteten Parteiverbots.
Nach wie vor sehe ich Probleme bei der Durchsetzung eines wie auch immer gearteten Parteiverbots.
Kritik am Islam muss erlaubt sein. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.