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Die dreimonatige Frist ist keine unnötige Wartezeit, sondern angesichts der Tragweite einer Geschlechtsänderung eine zumutbare und begründete Frist.
Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts
Die Anerkennung der Elternschaft von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen wird im Abstammungsrecht geregelt
Diese Frist dient nicht der Überprüfung, sondern soll Raum für Überlegungen und Reflexion biete
In diesem Fall handelte es sich um einen Antrag der AfD, der etwas verlangte, was rechtlich nicht zulässig war. Daher haben wir, die CDU-Fraktion, den Antrag abgelehnt, da wir nicht für etwas stimmen können, was gegen geltendes Recht verstößt.