Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
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Der deutsche Pass soll Ansporn für Integrationsleistung sein und kein Dokument zur freihändigen Vergabe werden
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.
Vielleicht können Sie anfragen, ob es möglich ist, Ihr Verfahren bis dahin ruhen zu lassen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart gehört dazu auch die Mehrfachstaatsangehörigkeit, an der wie nach wie vor festhalten.
Wir wollen, dass Menschen grundsätzlich eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen können. Wir sind aber der Meinung, dass momentan nicht der Zeitpunkt für eine Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsrechts ist, weil es bisher keinerlei Fortschritte bei der Rückführung und Bekämpfung von illegaler Migration gibt.
Es scheint so, dass sich die Unionsparteien noch immer weigern anzuerkennen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und wir auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte angewiesen sind.