Antwort 10.07.2026 von Kerstin Griese SPD
Eine Reform darf nicht zu einer Einschränkung bestehender Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger führen.
Eine Reform darf nicht zu einer Einschränkung bestehender Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger führen.