
Der Dritte Weg hat Vor- und Nachteile, die auch mit Blick auf das grundgesetzliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen genau zu evaluieren sind.
Der Dritte Weg hat Vor- und Nachteile, die auch mit Blick auf das grundgesetzliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen genau zu evaluieren sind.
Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir dafür sorgen, dass grundsätzlich das allgemeine Arbeitsrecht gilt und nur bei einer gerechtfertigten beruflichen Anforderung im Bereich der Verkündigung Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht möglich sind.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, worauf sich ihre These stützt. Wir haben keine Anhaltspunkte für Ihre Vermutung, daher können wir Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist traditionell als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften geschützt.
Am 18. September 2023 hat die Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht unter Federführung des BMAS stattgefunden.
Es ist nicht vermittelbar, dass die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben, wie andere Beschäftigte