100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Aber davon haben bisher nur Neuzugänge, also neue erwerbsgeminderte Menschen, profitiert. Jetzt erreichen wir mit der geplanten Verbesserung auch diejenigen, die bislang leer ausgingen.
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD stetig radikalisiert und sich in mehreren Landesverbänden zu einer offen rechtsextremistischen Partei entwickelt.
"Emotional" gesehen befürworte ich die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens sofort! Wichtig ist jedoch, dass wir uns auf die Arbeit und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beziehen, der die AfD nach dem Urteil des OVG Münster weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf