Antwort 04.04.2022 von Nelli Foumba Soumaoro BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die monatliche Absenkung der Vergütung von eingespeisten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz ist im EEG (Enerneuerbar-Energien-Gesetz) geregelt.
Die monatliche Absenkung der Vergütung von eingespeisten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz ist im EEG (Enerneuerbar-Energien-Gesetz) geregelt.
Sie haben Recht: Das muss sich ändern und sowohl die private als auch gewerbliche nachhaltige Stromerzeugung unterstützt werden plus Solar-Pflicht bei Neubauten
Durch die beschlossene EEG-Novelle haben wir Verbesserungen für den Mieterstrom durchsetzen können und zwar in dreierlei Hinsicht.
Ich setze mich gemeinsam mit den Grünen für den Mieterstrom ein.
Unser Koalitionsvertrag sieht u.a. einen massiven Ausbau von Photovoltaik (200GW bis 2030) vor. Bürokratische Hürden sollen dafür konsequent abgebaut werden.