
Mit dem Bürgergeld bringen wir eine Leistung auf den Weg, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen sichert, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen nicht aus eigenem Einkommen decken können.
Mit dem Bürgergeld bringen wir eine Leistung auf den Weg, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen sichert, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen nicht aus eigenem Einkommen decken können.
Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich
Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.
Im Gegensatz zur Grundsicherung ist das Bürgergeld nicht auf Dauer angelegt bzw. soll es nicht sein. Im Fokus steht hier die Hilfe und Unterstützung für Menschen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.