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Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Viele Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, beziehen übrigens kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die dort gezahlten Regelsätze liegen unterhalb derjenigen des Bürgergeldes.
Das Bürgergeld und die Sozialhilfe bilden die unterste Ebene unseres sozialen Netzes, sie dienen der Sicherung des Existenzminimums. Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dann, wenn eine Person ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.