Antwort 20.07.2022 von Klaus Holetschek CSU
Ein „Booster-Zertifikat“, das für sich genommen den Status „geboostert“ ausweist, existiert nicht und kann auch nicht ausgestellt werden..
Ein „Booster-Zertifikat“, das für sich genommen den Status „geboostert“ ausweist, existiert nicht und kann auch nicht ausgestellt werden..
Die Impfnebenwirkungen werden erfasst und dokumentiert – sie sind erheblich weniger gefährlich als eine Infektion
Die Entscheidung dazu wird im Gesundheitsministerium getroffen